Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“

§ 1 Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ vom Auftraggeber erteilt werden, auch für zukünftige Geschäfte. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Auftragserteilung widerspricht. Abweichende Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform. Änderungen der AGB sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Kostenangebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind 3 Wochen gültig. Unser Angebot ist die Grundlage Ihrer Auftragserteilung. Kostenangebote sind nur verbindlich, soweit der Umfang des Auftrages klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden extra in Rechnung gestellt. Der dafür fällige Stundensatz bzw. Preis wird vor Auftragserteilung festgelegt, sollte dies nicht der Fall sein, richtet sich der Preis nach dem ortsüblichen Stundensatz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird informiert, sobald Mehrkosten anfallen. Bei Auftragserteilung per E-Mail ist diese auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Als Vertragsabschluss gilt eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung. Das Vorgespräch und die Angebotserstellung sind kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Zuarbeit

Alle für die Umsetzung des Auftrages nötigen Unterlagen sind vom Auftraggeber bei Auftragserteilung beizubringen. Terminverschiebungen sowie Mehraufwand wegen nicht rechtzeitiger Zuarbeit der vereinbarten Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Texte und Bilder, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen vom Auftraggeber als digitale, für den Auftragnehmer weiterverarbeitbare Vorlage in definierten Formaten als Dateien bereitgestellt werden. Die verarbeitbaren Formate gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt. Der Auftraggeber haftet für Fehler, die in den eingereichten Dokumenten enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden sind. Ausnahme besteht nur, wenn das Korrekturlesen ausdrücklich in schriftlicher Form in Auftrag gegeben wurde. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner erstellten Web-Seiten sowie dessen Richtigkeit, dies betrifft insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht. Ebenso übernimmt die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ keine Haftung und keinen Schadenersatz für Schäden und Folgeschaden, die aus Falschaussagen auf den Webseiten resultieren. Für nicht eingetretene erwartete Gewinne aus von der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ erstellten Webseiten und Werbematerialien haftet nicht die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“. Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen werden auf Wunsch nach Ausführung des Auftrages zurückgegeben.

§ 4 Korrekturen

In der Auftragsabwicklung sind bei Layout- und Designleistungen zwei Korrekturstufen vorgesehen (Korrektur nach Lieferung des ersten Entwurfs, zweite Korrektur nach Fertigstellung der Webseite) Änderungen darüber hinaus werden extra nach dem vereinbarten Stunden-Satz abgerechnet. Sollte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Pauschalpreis für die Leistungen vereinbart werden, richtet sich die Höhe von anfallenden Korrekturaufwendungen nach dem ortsüblichen Stundensatz des Auftragnehmers. Änderungswünsche sind schriftlich (auch Per E-Mail oder Fax) zu liefern, wenn nicht anders vereinbart.

§ 5 Nutzungsrechte

„Die KONKURRENZ“ räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den kreativen Werken der Arbeitsleistung ein. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte sowie Änderungen dürfen nur mit Zustimmung der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ erfolgen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 6 Fremdkosten

Aufträge an Dritte (z.B. Druckereien) werden vom Auftraggeber selbst oder in dessen Namen und auf dessen Rechnung erteilt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Für Fremdleistungen, die von der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ beauftragt werden sollen, wird dem Auftraggeber ein gesondertes Angebot unterbreitet, das vom Auftraggeber bestätigt werden muss. Die Kosten, die der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ durch die anschließende Beauftragungen Dritter entstehen, werden dem Auftraggeber in jedem Fall in Rechnung gestellt. Für Forderungen Dritter, die dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ keine Verpflichtungen.

§ 7 Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ frei von allen Ersatzansprüchen Dritter.

§ 8 Providerleistungen

§ 8.1 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

a) Beanstandungen bitte an Die KONKURRENZ - Agentur für Multimedia, Werbung und Marketing, vertreten durch den Inhaber Sven Großmann, Jakobstraße 34, 02826 Görlitz. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von Die KONKURRENZ - Inhaber Sven Großmann oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird die gemäß § 8.8 geregelte Mindestvertragslaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an Die KONKURRENZ - Agentur für Multimedia, Werbung und Marketing, Inhaber Sven Großmann, Jakobstraße 34, 02826 Görlitz, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Die KONKURRENZ - Inhaber Sven Großmann nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

§ 8.2 Geltung und Änderung der Bedingungen

(1) Die KONKURRENZ - Agentur für Multimedia, Werbung und Marketing, Inhaber Sven Großmann, Jakobstraße 34, 02826 Görlitz (im Folgenden Provider genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

(3) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Provider weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

(4) Der Provider behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.

§ 8.3 Leistungspflichten des Providers

(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch den Provider nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höherer Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch den Provider beauftragt sind, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs des Providers, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc..

(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider den Kunden unverzüglich.

(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

(5) Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.

(6) Sofern des nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung bleibt vorbehalten.

(7) Die Server des Providers sind in den genutzten Rechenzentren über eine entsprechende Systemarchitektur an das Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert, so dass ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

(8) Sofern durch den Provider Wartungs- oder Optimierungsarbeiten durchgeführt werden, kann der Provider zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden grundsätzlich in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.

(9) Die Leistung in den einzelnen Paketen kann durch den Provider geändert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist.

(10) Eine Änderung der Leistung ist jedenfalls dann möglich, wenn der Provider dies innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die Änderung für Ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.

§ 8.4 Internetdomains

(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Provider wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Die Domainanmeldung erfolgt durch den Auftraggeber oder in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.

(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.

(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.

(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 8.000,00 in Worten: achttausend Euro und null Eurocent) stellt.

(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

(5) Der Registrierungszeitraum von Domains beträgt grundsätzlich immer mindestens 12 Monate, welcher sich nach Ablauf der Kündigungsfrist um einen weiteren Registrierungszeitraum verlängert.

(6) Folgende Handlungen und Änderungen für den Kunden registrierter Domains bedürfen zwingend der Schriftform mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Kunden: Löschung einer Domain, Aussetzen der automatischen Domainverlängerung (Renewal), Änderung der Inhaberdaten und Wechsel des Domaininhabers.

§ 8.5 Internetpräsenzen

(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro und null Eurocent). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.

(2) Die in § 4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated Server).

§ 8.6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird, wenn mit dem Provider nicht schriftlich anderslautend vereinbart, von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem eventuellem Systemausfall zu gewährleisten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet, sich den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.

(3) Der Kunde hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, wenn nicht schriftlich anderslautend vereinbart, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated Server).

(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.

(7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing)
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning)
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren

Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 8.7 Abnahme und Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum vom Provider. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 8.8 Vertragsannahme, Mindestvertragslaufzeiten und Vertragsverlängerung

(1) Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von Die KONKURRENZ - Inhaber Sven Großmann oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande.

(2) Die Mindestaufzeit für die für den Kunden registrierten Domains, Webhostingpakete und Server beträgt grundsätzlich immer 12 Monate, beginnend ab dem Monat der Buchung der Leistung oder Registrierung der Domain.

(3) Die Kündigungsfrist für registrierte Domains, Webhostingpakete und Server beträgt mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragslaufzeitende. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung vorliegen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils immer um weitere 12 Monate.

(4) Ein von der Vertragslaufzeit abweichendes Abrechungsintervall für registrierte Domains, Webhostingpakete und Server ist zulässig - wenn mit dem Provider schriftlich vereinbart - einzuhaltende Kündigungsfristen richten sich grundsätzlich immer nach der Vertragslaufzeit.

§ 8.9 Kündigung

(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien betragen für registrierte Domains, Webhostingpakete und Server mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragslaufzeitende. Ein von der Vertragslaufzeit abweichendes Abrechungsintervall für registrierte Domains, Webhostingpakete und Server ist zulässig wenn mit dem Provider schriftlich vereinbart - einzuhaltende Kündigungsfristen richten sich grundsätzlich immer nach der Vertragslaufzeit.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät
(b) schuldhaft gegen eine der in den § 8.6. Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 8.6 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.

(3) Kündigt der Kunde die Betreuung einer Domain, so ist dem Domainprovider / Registrar die weitere gewünschte Verfahrensweise schriftlich mitzuteilen. Möglich sind ein Wechsel (Transfer) zu einem anderen Registrar (CHPROV) oder die Löschung der Domain (Freigabe). Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat oder diese zur Löschung freigegeben hat, ist der Provider berechtigt, die Domain kostenpflichtig um einen weiteren Registrierungszeitraum von 12 Monaten zu verlängern. Bei .de Domains ist der Provider in diesem Falle alternativ auch berechtigt die Domain im Namen des Kunden in den DENIC Transfer Status zu setzen.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8.10 Preise und Zahlung

(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer, wenn nicht schriftlich anderslautend vereinbart (z.b. Zahlung auf Rechung jährlich im Voraus) oder auf Grund Festlegung mittels Zustimmung des Auftraggebers durch die Begleichung der Rechnung des ersten Abrechungsintervalls, monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.

(2) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

(3) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.

(4) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.

(5) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

(6) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

§ 8.11 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§ 8.12 Urheberrechte und Lizenzvereinbarungen

(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurückzugeben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

§ 8.13 Gewährleistung

(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.

(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware Mängel nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.

(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

(6) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.

§ 8.14 Haftungsbeschränkung

(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. € 12.782,30).

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. € 12.782,30).

(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

§ 8.15 Datenschutz

(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 8.16 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 8.17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Kunde ein Vollkaufmann ist, ist das für den Sitz des Providers örtlich zuständige Gericht in Görlitz ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

§ 8.18 Schlussbestimmungen

(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunden einen Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

§ 9 Änderung oder Aktualisierung von Webseiten

Dem Auftraggeber wird nach Erfüllung des Auftrages eine Sicherungskopie seiner Internetpräsenz ausgehändigt. Besteht keine Wartungs-, Pflege oder Aktualisierungsvereinbarung, ist die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ vom Zeitpunkt der Vertragserfüllung frei von Verantwortung hinsichtlich jeder Art von Störung oder Fehlerhaftigkeit der Seiten. Die Kündigung der Vereinbarung zur Pflege einer Webseite ist jederzeit möglich. Bereits geleistete Arbeiten sind entsprechend zu vergüten.

§ 10 Herausgabe von Daten

Es besteht von Seiten der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ keine Verpflichtung zur Herausgabe von Erstellungsdaten oder Arbeitsdateien an den Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber eine Übergabe von Arbeitsdaten auf Datenträger muss dies schriftlich vereinbart und ggf. entsprechend honoriert werden. Eine Weiterverwendung und Änderung der Daten bedarf, auch in Zusammenhang mit dem Urheberrechtsschutz unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 11 Reklamationen, Haftung

Unter abweichenden technischen Bedingungen kann die Darstellung von Webseiten variieren (z.B. Farbdarstellung, Browserfunktionen und Plug-Ins), was keinen Anlass zur Reklamation gibt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die unterschiedliche Anzeige von Webseiten aufgrund benutzerspezifischer System- und Browsereinstellungen des jeweiligen Betrachters. Internetprojekte werden vom Auftragnehmer grundsätzlich auf die neuesten technischen Standards und die gängigsten Webbrowser in ihren jeweils aktuellsten Versionen angelegt. Wenn nichts anderes vereinbart, stellt eine vom Auftraggeber verlangte Optimierung von Internetprojekten auf ältere und/oder weniger gebräuchliche Webbrowser (Programmierung von Browserweichen) stets eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar, welche vom Auftraggeber nach dem ortsüblichen Stundensatz des Auftragnehmers zu vergüten ist. Reklamationen sind innerhalb von 30 Tagen nach Freigabe der Webseite schriftlich vorzubringen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ zu vertreten sind und fristgerecht reklamiert wurden Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt. Reklamationen bei Leistungen Dritter liegen nicht in der Verantwortung der Werbeagentur „Die KONKURRENZ“. Bei Änderungen an den Webseiten durch den Auftraggeber oder Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. Bei der Herstellung und Lieferung von Drucksachen und Werbeartikeln sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer (Werbeagentur „Die KONKURRENZ“) schriftlich anzeigt.

§ 12 Lieferfristen, Termine

Vereinbarte Liefertermine gelten nur wenn die erforderlichen Unterlagen / lnformationen fristgemäß eintreffen und der Auftraggeber die vereinbarten Termine für Korrekturen und Freigabe einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen, durch zusätzliche Änderungswünsche oder Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, übernimmt die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ keine Haftung. Überschreitungen des Liefertermins, für welche die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ kein Verschulden trifft z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen etc., sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

§ 13 Eigenwerbung

Die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die gestalteten Webseiten hinzuweisen oder einen Link zu diesen zu erstellen.

§ 14 Schweigepflicht

Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden beide Vertrags-Partner vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

§ 15 Abbruch des Auftrages

Bei Abbruch des Auftrages von Seiten des Auftraggebers sind die Kosten der bereits geleisteten Arbeit zu erstatten. Sollte bei Auftragserteilung nichts Gegenteiliges vereinbart werden, kommt dabei der Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV) der Allianz Deutscher Designer (AGD) in der zur Rechungslegung aktuellsten Version zur Anwendung.

§ 16 Zahlungsbedingungen und Aufrechung

Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der beauftragten Arbeiten zu zahlen. Die Zahlung ist in der Regel 7 Werktage nach Rechnungsstellung fällig. Wird die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten, werden Verzugszinsen verlangt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Werbeagentur „Die KONKURRENZ“ behält sich das Recht vor, bei andauerndem Zahlungsverzug Webseiten vom Server zu entfernen bzw. gegebenenfalls die Anzeige der betreffenden Seiten zu sperren / zu unterbinden. Der Auftragnehmer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

§ 17 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Görlitz. Dies gilt nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.07.2013